Klasse 2

Im ersten Halbjahr in Klasse 2 findet in Kooperation mit der 135. Grundschule (LRS-Stützpunktschule) das LRS-Feststellungsverfahren statt. Bei einer vermuteten Lese-Rechtschreib-Schwäche stellt die Schule im Einvernehmen mit den Eltern den Antrag auf Einleitung eines Diagnoseverfahrens an das Landesamt für Schule und Bildung (Standort Dresden). Das von ihr berufene Diagnostikteam legt nach Auswertung seiner Untersuchungen einen begründeten Vorschlag zur weiteren Förderung des Kindes vor. Die Schule und die Erziehungsberechtigten werden darüber informiert.

Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche sind nach Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus förderbedürftig. Mit besonderer pädagogischer und therapeutischer Betreuung können sie ihre Schwierigkeiten überwinden.

Ratsam ist der Besuch von »LRS-Klassen«, in denen 10 bis 16 Schüler lernen. Der Lehrplan von Klasse 3 dehnt sich auf zwei Schuljahre aus. Dabei wird der Lese- und Rechtschreib-Lehrgang wiederholt.
Nach zwei Jahren spezifischer Förderung kehren die Schüler in der Regel in die Klassenstufe 4 der Grundschule zurück.